Führerschein nur mit Drogentest

Neue Regeln, neue Strafen: Seit dem 1. August 2010 ist in Italien ein Gesetz in Kraft, das unter anderem besagt, dass das ärztliche Zeugnis für den Erwerb des Führerscheins nur mehr nach einem negativen Drogentest ausgestellt wird.

Was heißt das konkret? Wer einen Führerschein möchte, muss zukünftig einen Drogentest bestehen. Dazu werden Blut, Urin oder Speichel nach Spuren von Drogen und deren Abbauprodukten untersucht. Werden minimale Spuren entdeckt, wird dem oder der Betroffenen das ärztliche Zeugnis für den Erhalt des Führerscheins nicht ausgestellt.
Zudem wird die Regelung für den Alkoholkonsum im Straßenverkehr verschärft. Dies wird vor allem Jugendliche betreffen, denn es wird für Führerscheinneulinge (bis 3 Jahre ab Erhalt des Führerscheins) heißen: 0,0 Promille. Das bedeutet, dass Führerscheinneulinge keinen Tropfen Alkohol getrunken haben dürfen, bevor sie sich ans Steuer setzen.

Denkfehler

Was den Konsum von anderen Drogen anbelangt, könnte man sich denken: „Kein Problem – kurz vor dem Test konsumiere ich halt nichts.“ Da unterliegt man einem Denkfehler und hat bald ein Problem, denn beispielsweise ist Cannabis selbst nach mehreren Monaten noch nachweisbar.

Generell kann man Cannabis und seine Abbauprodukte (Metaboliten) zwischen zehn Tagen und drei Monaten nachweisen. Grundsätzlich bestehen vier Möglichkeiten der Cannabis-Nachweisbarkeit: Es gibt den Dogenschnelltest, die Haaranalyse sowie den Urin- und Bluttest. Der Drogenschnelltest wird mit Speichel durchgeführt. Dieser Test ist allerdings sehr unsicher, was das Ergebnis betrifft.

Bis zu zwölf Wochen nachweisbar

Einmaliger Konsum ist im Urin bis zu drei Tage aufzuspüren, regelmäßiger Konsum (mehrmals die Woche) bis zu fünf Tage, täglicher Konsum bis zu zehn Tage und mehrmaliger täglicher Konsum über mehrere Wochen hinweg ist bis zu 20 Tagen nachweisbar. Dieselben Werte gelten auch für den Blutnachweis. Die Abbauprodukte aller Cannabisprodukte sind selbst bei gelegentlichem Konsum noch bis zu 12 Wochen nachweisbar. Der in Cannabis enthaltene Wirkstoff THC ist lipophil, das heißt, er sammelt sich bevorzugt in fettreichem Körpergewebe an und wird von dort verzögert freigesetzt. Dadurch nimmt die Wirkstoffkonzentration im Blut kurz nach Konsumende rasch ab.

Eines ist klar: falls Spuren von Drogen gefunden werden, wird kein ärztliches Zeugnis und somit auch kein Führerschein ausgestellt. Es muss sich jede*r selbst fragen, was ihm oder ihr wichtiger ist.